Niederschwellige sonderpädagogische Massnahmen (NM)

Die niederschwellige sonderpädagogische Massnahme (NM) richtet sie an jene Schülerinnen und Schüler, die in einem oder mehreren Fächern die Grundansprüche des Lehrplans deutlich nicht erreichen. Ihnen wird in diesem Fall Unterstützung durch die schulische Heilpädagogin gewährt. Diese Massnahme soll ermöglichen, dass die betroffenen Kinder ihrer Entwicklung entsprechend gefördert werden. Die niederschwellige Massnahme kann vorübergehend oder dauerhaft gewährt werden und wird regelmässig überprüft.

Die niederschwellige Massnahme setzt bereits im Kindergarten an. Auch dort ist sie gedacht für Kinder mit Entwicklungs- und Lernauffälligkeiten und als Beratung der Lehrperson. Das Angebot bleibt während der gesamten Primarschulzeit bestehen.

Kinder, welche eine niederschwellige Massnahme von der Schulleitung zugesprochen bekommen, wurden vorgängig von einer Fachperson, die von der Direktion anerkannt ist, abgeklärt und richten ihr Lernen in der Regel nach individuellen Lernzielen aus. Die Klassenlehrperson kümmert sich gemeinsam mit den Eltern um die Formalitäten der Anmeldung.

Anmeldeformular für eine niederschwellige sonderpädagogische Massnahme